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Wettbewerb
Kartellamt will Krankenkassen kontrollieren
Das Bundeskartellamt plädiert dafür, die gesetzlichen Krankenkassen wie Privatunternehmen dem Kartellrecht zu unterwerfen, um ihre Nachfragemacht zu begrenzen. CSU und Kassen lehnen den Vorschlag ab.
"Es ist wichtig, den Gesundheitsmarkt stärker für den Wettbewerb zu öffnen", sagte der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, dem "Handelsblatt". "Davon würden die gesetzlichen Kassen und die Versicherten profitieren."
Voraussetzung sei aber eine wirksame Wettbewerbskontrolle - dafür sei das Bundeskartellamt die richtige Adresse. "Wir wären dann in der Lage, dafür zu sorgen, dass auch die Spielregeln des Wettbewerbs eingehalten werden", sagte Mundt und reagierte damit auf Kritik seitens CSU und Krankenkassen.
Käme das Wettbewerbsrecht zu einer besseren Anwendung, bedeute dies entgegen der Behauptungen der Kassen nicht, dass ihr sozialstaatlicher Versorgungsauftrag preisgegeben werde, betonte Mundt. Dagegen bestehe aber die Gefahr, dass ansonsten die Nachfragemacht der Kassen unkontrolliert ausufere, weil etwa über die Rabattverträge mit der Arzneimittelindustrie kleinere, innovative Pharmaunternehmen vom Markt verdrängt werden könnten.
Die CSU hatte vor allem moniert, dass die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf die Kassen zum Einfallstor für einen direkten Zugriff der EU-Kommission auf das deutsche Gesundheitswesen werden könnte.
Diese Gefahr bestehe nicht, sagte Mundt. Die Regierung wolle lediglich außerhalb des EU-Rechts klarstellen, dass die nationalen Kartellvorschriften auch für Krankenkassen gelten. ck
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